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   BGH, 04.07.1955 - III ZR 11/54   

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https://dejure.org/1955,5529
BGH, 04.07.1955 - III ZR 11/54 (https://dejure.org/1955,5529)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1955 - III ZR 11/54 (https://dejure.org/1955,5529)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1955 - III ZR 11/54 (https://dejure.org/1955,5529)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1955 - III ZR 11/54
    Darüberhinaus können selbst Rügen nach §§ 139, 286 ZPO, wenn sie dem Gegenstand nach erhoben wären, nicht mit Erfolg erhoben werden, soweit es sich um Fragen handelt, die nach irrevisiblem Recht zu entscheiden sind (BGHZ 3, 342 [346/7]; LM Nr. 21 zu § 549 ZPO; S. 10 des Urteils vom 16. März 1955 - IV ZR 273/54).
  • BGH, 16.03.1955 - IV ZR 273/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1955 - III ZR 11/54
    Darüberhinaus können selbst Rügen nach §§ 139, 286 ZPO, wenn sie dem Gegenstand nach erhoben wären, nicht mit Erfolg erhoben werden, soweit es sich um Fragen handelt, die nach irrevisiblem Recht zu entscheiden sind (BGHZ 3, 342 [346/7]; LM Nr. 21 zu § 549 ZPO; S. 10 des Urteils vom 16. März 1955 - IV ZR 273/54).
  • BGH, 13.03.1958 - III ZR 69/57

    Rechtsmittel

    Handelt es sich um die Anwendung einer nicht revisibelen sachlichen Norm, so kann nach der im Einklang mit der reichsgerichtlichen Auffassung stehenden Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11. November 1954 - III ZR 100/53, 4. Juli 1955 - III ZR 11/54 und 28. Februar 1957 - III ZR 176/55 - vgl. auch für einen Fall des ausländischen Rechts IV ZR 10/51 in BGHZ 3, 342) eine mit Bezug auf diese Norm vom Berufungsgericht getroffene Feststellung einer Tatsache nur dann als unter Verstoß gegen § 286 ZPO zustande gekommen gerügt werden, wenn die Tatsache nach der Auslegung, die das Berufungsgericht dem nicht revisiblen Recht gegeben hat, erheblich ist.
  • BGH, 14.05.1959 - III ZR 55/58

    Rechtsmittel

    So gesehen, erscheinen auch die vom Berufungsgericht angewandten Rechtsgrundsätze über die Gebote von Treu und Glauben als ein Bestandteil des irrevisiblen Landesrechts (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1955 III ZR 11/54).
  • BGH, 16.06.1958 - III ZR 68/57

    Rechtsmittel

    Hiernach ist dem angerufenen Revisionsgericht nicht nur die rechtliche Nachprüfung der Auslegung dieser Richtlinien durch das Berufungsgericht, sondern auch die Nachprüfung des Berufungsurteils insoweit verschlossen, als es sich um die Anwendung allgemeiner, aus dem bürgerlichen oder öffentlichen Recht hergeleiteter Rechtsgrundsätze oder Rechtsbegriffe im Rahmen des nicht revisiblen Landesrechts handelt (vgl. BGHZ 10, 367, 372; Urteil des Senats vom 4. Juli 1955 III ZR 11/54 S. 7).
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